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   BVerwG, 04.09.1969 - II C 122.67   

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BVerwG, 04.09.1969 - II C 122.67 (https://dejure.org/1969,1757)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1969 - II C 122.67 (https://dejure.org/1969,1757)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1969 - II C 122.67 (https://dejure.org/1969,1757)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechte von amtsverdrängten Beamten - Anrechnung der Vordienstzeiten auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit - Erwerb besonderer Fachkenntnisse durch einen Beamten - Kriterien für die Annahme besonderer Fachkenntnisse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63

    Rückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung - Wahrnehmung des Amtes eines

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - II C 122.67
    "Besondere" Fachkenntnisse in diesem Sinne sind - u.a. auch durch praktische Tätigkeiten bestimmter Art vermittelbare - Kenntnisse, "die über das Maß der ... an ... Fachschulen als allgemeine Voraussetzung für den Zugang zur betreffenden Laufbahn vermittelten Kenntnisse hinausgehen" (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3]; BVerwGE 24, 133 [136, 137] und den in der vorliegenden Sache ergangenen Beschluß vom 5. Mai 1967 - BVerwG II B 11.66 -).

    Sollten die hiernach noch erforderlichen Ermittlungen zu der Feststellung führen, daß die Zeiten praktischer Tätigkeiten oder des Besuchs von Fachschulen dem Kläger keine "besonderen" Fachkenntnisse in dem soeben bezeichneten Sinne vermittelt hatten, weil sie nicht besonders über die für seine Laufbahn allgemein geforderten technischen Fachkenntnisse hinausgingen, daß jedoch eben deshalb diese Fachkenntnisse - nach Vorschrift oder nach der Verwaltungsübung (vgl. hierzu die modifizierte Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 26. Mai 1966 - BVerwG II C 43.63 - [BVerwGE 24, 133, 135 [BVerwG 26.05.1966 - II C 43/63] und 139]) - allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zu einer auf Planer abgestellten besonderen oder allgemeinen technischen Laufbahn im Reichsarbeitsdienst oder - in Ermangelung solcher technischer Laufbahnen - zur allgemeinen Laufbahn des Reichsarbeitsdienstführers waren, so wäre das Berufungsgericht nicht daran gehindert, auch jetzt noch § 116 a Satz 2 BBG (F. 1957) zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64

    Anspruch auf Zahlung von Unterhaltsbeträgen an frühere berufsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - II C 122.67
    Entgegen der Annahme des Beklagten haben die Ausführungen des Senats zu § 116 a BBG (F. 1957) im ersten Revisionsurteil vom 5. Dezember 1963 keine Bindungswirkung erzeugt, weil diese Rechtsausführungen für die Aufhebung des ersten Berufungsurteils nicht ursächlich gewesen sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. August 1966 - BVerwG VI C 89.64 - [Buchholz BVerwG 234, § 68 G 131 Nr. 6] - mit Hinweisen).
  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - II C 122.67
    "Besondere" Fachkenntnisse in diesem Sinne sind - u.a. auch durch praktische Tätigkeiten bestimmter Art vermittelbare - Kenntnisse, "die über das Maß der ... an ... Fachschulen als allgemeine Voraussetzung für den Zugang zur betreffenden Laufbahn vermittelten Kenntnisse hinausgehen" (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3]; BVerwGE 24, 133 [136, 137] und den in der vorliegenden Sache ergangenen Beschluß vom 5. Mai 1967 - BVerwG II B 11.66 -).
  • BVerwG, 05.05.1967 - II B 11.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "besonderen"

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - II C 122.67
    "Besondere" Fachkenntnisse in diesem Sinne sind - u.a. auch durch praktische Tätigkeiten bestimmter Art vermittelbare - Kenntnisse, "die über das Maß der ... an ... Fachschulen als allgemeine Voraussetzung für den Zugang zur betreffenden Laufbahn vermittelten Kenntnisse hinausgehen" (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3]; BVerwGE 24, 133 [136, 137] und den in der vorliegenden Sache ergangenen Beschluß vom 5. Mai 1967 - BVerwG II B 11.66 -).
  • BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61

    Streit um die Nichtberücksichtigung der vor dem Eintritt des Betroffenen in den

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - II C 122.67
    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung in die Vorinstanz zurückverwiesen, im wesentlichen mit der Begründung, das Berufungsgericht habe zwar nicht die Vorschrift des § 116 a BBG, wohl aber die des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG unrichtig angewendet.
  • BVerwG, 30.10.1975 - II C 42.73

    Versorgungsleistungen eines Beamten

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom, 4. September 1969 - BVerwG II C 122.67 - auf die Revision und Anschlußrevision das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von 18. März 1966 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen.

    Der soeben angeführten Frage hätte sich das Berufungsgericht aber zuwenden müssen, weil sich erst nach Ermittlung der für den Zugang zur betreffenden Laufbahn - durch Vorschriften oder nach der Verwaltungsübung - geforderten Sachkenntnisse (§ 116 a Satz 2 BBG) feststellen läßt, daß und in welchem Umfang die Fachkenntnisse, welche die notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung des übertragenen konkreten Aufgabenbereichs waren (§ 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG), darüber hinausgingen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 4. September 1969 - BVerwG II C 122.67 -, S. 8 der Ausfertigung) und weil die Unanwendbarkeit des § 116 a Satz 2 BBG auf die Zeit des Besuchs der Höheren Technischen Lehranstalt in ... im konkreten Falle der Annahme eines Anwendungsfalls des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nicht ohne weiteres entgegensteht.

  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 104.65

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten eines Beamten - Festsetzung eines

    Der II. Senat hat diese früher von ihm vertretene Auffassung inzwischen aufgegeben (vgl. BVerwGE 24, 133 [139] und neuerdings Urteil vom 4. September 1969 - BVerwG II C 122.67 -).
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